Bereits seit 2001 vertreten wir ständig Unternehmen aus dem Baugewerbe, wobei es sich überwiegend um Bauleistungen aus dem industriellen Bereich handelt. Unsere Tätigkeit umfasst nicht nur die Beratung sowie außer- u. gerichtliche Vertretung unserer Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zum Beispiel auf vertragsgemäße Herstellung des Bauwerks oder auf Zahlung des Werklohns. Wir stehen Ihnen, seien Sie nun Auftraggeber oder Auftragnehmer, ebenso bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses, und zwar sowohl bei der öffentl. Ausschreibung und Vergabe als auch bei den Vertragsverhandlungen, als Ihr verläßlicher Berater zur Verfügung. Dabei ist es für uns ein Selbstverständnis, dass mögliche Konflikte am besten und am sichersten schon im Vorfeld des Zuschlags bzw. Vertragsschlusses vermieden werden können und deshalb auch vermieden werden sollten. Ein schlechter Vertrag bleibt auch bei dessen Ausführung ein schlechter Vertrag.
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