Wir beraten vorwiegend Unternehmen oder deren Gesellschafter bzw. Geschäftsführer in arbeitsrechtlichen Fragen rund um Gestaltung, Änderung oder Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverträgen sowohl in Bezug auf deren angestellte Mitarbeiter als auch auf ihre Organe, wie Geschäftsführer und Vorstände. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern erweisen sich dabei spezielle gesellschaftsrechtliche Kenntnisse als unverzichtbar. Selbstverständlich vertreten wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
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