Handels- und Gesellschaftsrecht

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Hierzu zählt vor allem die rechtliche Beratung zur Unternehmensführung. Dabei stehen wir dem jeweiligen Unternehmen von Anfang an als kompetenter Ansprechpartner und Ratgeber zur Seite. Unser Service beginnt somit schon vor der Gründung des Unternehmens, und zwar mit der Beratung zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform und zur Umsetzung dieser Entscheidung durch Entwerfen des passenden Gesellschaftsvertrags, der notwendigen Gesellschafterbeschlüsse und erforderlichen Registeranmeldungen.

 

Nach der Gründung Ihres Unternehmens bzw. für Ihr bereits bestehendes Unternehmen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für sämtliche Fragen aus dem Bereich des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, sei es bei Gesellschafterstreitigkeiten, der Änderung des Gesellschaftsvertrags, hinsichtlich der Geschäftsführung, bei der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), für die Erstellung von Handelsvertreterverträgen oder dem Aufbau von Vertriebssystemen sowie bei Vertragsverhandlungen und der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber Ihren Geschäftspartnern und den Behörden.

 

Wir betrachten unsere Leistungen als sinnvolle Ergänzung zu einer erfolgreichen Unternehmensführung. Wir freuen uns, wenn wir auf diese Weise unseren Beitrag zu Ihrer Erfolgsgeschichte leisten können. 

 

 

SAUER

FACHANWALTSKANZLEI

HANDELS- u.GESELLSCHAFTSRECHT

 

 

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